Der Rehasport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt und ist zeitlich befristet. Die aufgeführten Beispiele sind nur Richtwerte:
- Regelfall: 50 Übungseinheiten (ÜE) innerhalb von 18 Monaten. Bei einer Bewilligung von weniger als 50 ÜE ist der vorgenannte Zeitraum angemessen zu verkürzen, um die Zielsetzung des Rehabilitationssports zu erreichen.
- Bei bestimmten Indikationen: 120 ÜE/36 Monate.
- Herzgruppen: 90 ÜE/24 Monate. Jugendliche/Kinder: 120 ÜE/24 Monate. Eine weitere Verordnung ist bei bestimmtem kardiologischen Befund möglich.
- Bei kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen: Erst- bzw. weitere Verordnungen sollten 120 ÜE/36 Monate nicht überschreiten.
- Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins insbesondere von Mädchen und Frauen mit oder mit drohender Behinderung: 28 ÜE. Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich.
Die positiven Auswirkungen auf Ihre Gesundheit sind unumstritten: Chronische Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob und in welcher Form Rehasport für Sie in Frage kommt.